01. Januar 2012   Landkreis
Themenkomplex Rechtsextremismus/NPD/Rechtsterrorismus: Anfragen an die Kreisverwaltung und Antworten vom Ersten Kreisrat Geißlreiter

Am 15. November 2011 stellte der Kreistagsabgeordnete Frank Kosching für DIE LINKE mehrere Anfragen zum Themenkomplex Rechtsextremismus/Rechtsterrorismus an den Ersten Kreisrat Gero Geißlreiter. Dieser beantwortete die Anfragen in der konstituierenden Sitzung des Kreistags am 21. November 2011. Nachstehend seien Fragen und Antworten dokumentiert.

Abg. Frank Kosching:
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Hintergrund der aktuellen Anfragen ist der folgende Vorgang vom Frühjahr 2009:

Am 20. Januar 2009 durchsuchten Einsatzkräfte der Polizei insgesamt 32 Objekte von Angehörigen oder Kontaktpersonen der rechtsextremistischen Szene in den Landkreisen Göttingen, Northeim, Osterode, Hildesheim und Braunschweig. Davon wurden in 30 Objekten gefahrenabwehrende Durchsuchungsmaßnahmen mit dem Ziel des Auffindens und der Beschlagnahme von Waffen, Munition und weiteren gefährlichen Gegenständen durchgeführt. Bei den betroffenen Personen wurden u. a. Lang -und Kurzwaffen sowie Wurfsterne, Schlagringe, Teleskopschlagstöcke und Messer aufgefunden und sichergestellt bzw. beschlagnahmt. Vor dem Hintergrund dieser Durchsuchungsergebnisse waren u. a. Strafverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz sowie das Sprengstoffgesetz eingeleitet worden. Besorgniserregend war, dass es sich nicht um einzelne Waffenfunde, sondern laut Presseberichterstattung um regelrechte Waffenarsenale, u. a. mit Faustfeuerwaffen, gehandelt hat. Auf Anfrage von Abgeordneten der Fraktionen DIE LINKE und SPD (Sigrid Leuschner, Karl-Heinz Hausmann u.a.) an das MI erklärte Min. Schünemann seinerzeit im Landtag:

„Den erfolgreichen Maßnahmen gingen intensive Strukturermittlungen einer bei der PI Northeim/Osterode eingerichteten Ermittlungsgruppe voraus, die im Übrigen in die Sonderkommission, die vor dem Hintergrund einer Straftat am 30. November 2008 in einem Göttinger Nachtlokal eingerichtet worden war, integriert wurde.“

Min. Schünemann weiter:

„Im Zusammenhang mit den aktuellen Waffenfunden in Südniedersachsen liegen bislang keine Hinweise darauf vor, dass sich Rechtsextremisten bewaffnen, um geplant politisch motivierte Kriminalität zu begehen. Es liegen ebenso keine Erkenntnisse vor, dass in irgendeiner Form der organisierte Einsatz der sichergestellten Waffen geplant war. Darüber hinaus sind auch keine Anzeichen für rechtsterroristische Aktivitäten erkennbar.
[...]
Drei der von den Durchsuchungsmaßnahmen am 20. Januar 2009 betroffenen Personen sind nach Erkenntnissen der niedersächsischen Verfassungsschutzbehörde aktive Mitglieder der NPD. Zwölf weitere Personen wurden gelegentlich als Teilnehmer von NPD-Demonstrationen festgestellt, ohne dass Erkenntnisse darüber vorliegen, dass sie in einer engeren Beziehung zu dieser Partei stehen. Die anderen Personen sind bisher nicht im Zusammenhang mit der NPD in Erscheinung getreten. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass vor dem Hintergrund persönlicher Kontakte innerhalb der rechten Szene weitere Verbindungen zu Mitgliedern der NPD bzw. deren Umfeld bestehen.
[...]
Die Waffenfunde bei Rechtsextremisten belegen die bundesweit gültige Einschätzung, die auch die Niedersächsische Landesregierung teilt, dass in der gesamten rechten Szene eine deutliche Affinität zu Waffen feststellbar ist. Waffen werden von Angehörigen der rechtsextremistischen Szene als Tatmittel und zur Bedrohung genutzt sowie als ‚Statussymbol’ angesehen. Im Übrigen siehe Beantwortung zu Frage 1. Die Niedersächsische Landesregierung wird auch weiterhin nachdrücklich und unter Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten gegen den Rechtsextremismus und insbesondere in diesem Zusammenhang begangene Straftaten vorgehen. Dies haben auch die konsequenten polizeilichen Maßnahmen der Polizeidirektion Göttingen beispielhaft gezeigt. Die Polizei macht dabei nicht nur von strafprozessualen Maßnahmen Gebrauch, sondern nimmt auch alle zulässigen Möglichkeiten der gefahrenabwehrrechtlichen Instrumentarien in Anspruch. Mögliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung wurden frühzeitig abgewehrt und Straftaten beweissicher verfolgt.“

Dies vorausgeschickt, frage ich Herrn Geißlreiter:

2.1 Sind der Kreisverwaltung seit dem Januar 2009 und insbesondere im Lichte der laufenden Ermittlungen zum Rechtsterrorismus – von den Polizeibehörden, dem Verfassungsschutz oder einer anderen staatlichen Stelle neue Erkenntnisse über militante und bewaffnete Neonazistrukturen im Landkreis Osterode mitgeteilt worden?

2.2 Können Sie, Herr Geißlreiter, vor dem Hintergrund des im Jahr 2009 auch im Kreis Osterode entdeckten Waffenarsenals und im Lichte der Erkenntnis der aktuellen Terrorismus-Ermittlungen ausschließen, dass die im Landkreis Osterode ansässigen NPD-Kader und Angehörigen der freien Kameradschaftsszene, aber auch die drei im Kreis Osterode gewählten kommunalpolitischen Mandatsträger der NPD ins terroristische Netzwerk verstrickt sind?

2.3 Können Sie ausschließen, dass auch im Landkreis Osterode am Harz Gefahr für Leib und Leben von Migrantinnen und Migranten sowie sonstigen aus rechtsextremistischer Sicht unerwünschten Personen besteht?

2.4 Herr Reuter kündigte seinerzeit als Reaktion auf den Waffenfund 2009 an, die Arbeit gegen Rechtsextremismus zu verstärken. Wie äußerte sich diese Verstärkung in den letzten fast drei Jahren? Welche konkreten Maßnahmen wurden ergriffen? Welche Maßnahmen plant die Kreisverwaltung für die Zukunft?


Erster Kreisrat Gero Geißlreiter:
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ad 2.1: Terrorismusbekämpfung und die Beobachtung extremer Parteien ist keine kommunale Aufgabe, sondern Aufgabe der Polizei (insbesondere der dortigen Staatsschutzabteilungen) sowie der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder. Unabhängig davon steht die Kreisverwaltung anlassbezogen in Verbindung mit den zuständigen Institutionen und tauscht entsprechende Informationen aus. Darüber hinaus beobachtet natürlich auch die Kreisverwaltung die Entwicklung der links- und rechtsextremen Szene mit Sorge, sammelt Informationen das Kreisgebiet betreffend, gibt diese ggf. an die kreisangehörigen Gemeinden weiter und steht ansonsten im Austausch mit den kreisangehörigen Gemeinden bzw. diesen als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Frage ist mit Nein zu beantworten.

ad 2.2/2.3: Herr Kosching, bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich rhetorische Fragen nicht beantworten werde. Wer sich konkret gefährdet oder bedroht fühlt, möge den Kontakt zu der für ihn zuständigen Polizeidienststelle suchen.

ad 2.4: Der Landkreis Osterode am Harz hat bereits im Jahr 2006 eine Interessenbekundung für die Einrichtung eines Lokalen Aktionsplanes (LAP) beim zuständigen Bundesministerium erklärt und im Jahr 2007 den entsprechenden Zuschlag erhalten. Das Bundesprogramm „Jugend für Vielfalt, Toleranz und Demokratie - gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus" wurde nach umfangreichen Vorarbeiten im Bewilligungsverfahren am 15.09.2007 gestartet und endete am 31.12.2010. Nähere Einzelheiten können Interessierte auf der Internetseite www.vielfalt-osterode.de entnehmen. Nach Abschluss dieses Bundesprogramms nimmt der Landkreis Osterode am Harz seit 2011 (Befristung zum 31.12.2013) an dem Nachfolgeprogramm „Toleranz fördern - Kompetenz stärken" teil. Im Rahmen dieses Programms spielt auch das Thema Rechtsextremismus und die Stärkung der demokratischen Grundhaltung eine bedeutende Rolle. Zur Kommunalwahl im September wurden dabei eine Broschüre für Erstwähler/-innen zur Kommunalwahl verschickt, 5.000 Exemplare an Schulen, Jugendpflegen, Parteien und Bürgerbüros verteilt, Podiumsdiskussionen an vier Schulen im Landkreis Osterode am Harz zur Kommunalwahl mit ca. 430 Schüler/-innen in Bad Sachsa, Osterode am Harz, Herzberg am Harz und Bad Lauterberg im Harz veranstaltet und eine Gaststätten-Kampagne in Osterode am Harz und Bad Lauterberg im Harz durchgeführt. Daneben gibt es Beratungsangebote. Die Durchführung beider Bundesprogramme erfolgte bzw. erfolgt in enger Kooperation zwischen der hier eingerichteten Lokalen Koordinierungsstelle und dem Kreisjugendring. Ferner ist der Landkreis Osterode am Harz Mitglied im Landespräventionsrat Niedersachsen und bringt sich dort ein und begleitet dessen Sitzungen. Insbesondere über die hiesige Kreisjugendpflege erfolgt eine enge Kooperation mit den örtlichen Präventionsräten der Städte und Samtgemeinden im Landkreis Osterode am Harz. Beispielhaft wurde am 17.09.2011 ein Präventionstag in Bad Lauterberg im Harz in Kooperation mit dem örtlichen Präventionsrat und der Polizeiinspektion Northeim-Osterode am Harz sowie den örtlichen Vereinen und Verbänden durchgeführt. Zusätzlich bietet die Kreisjugendpflege seit knapp 10 Jahren das Modellprojekt „Straßenfußball" an. Dieses Projekt setzt sich insbesondere für Toleranz und Integration sowie gegen Fremdenfeindlichkeit ein. Das Projekt findet immer noch guten Zuspruch und wird insbesondere von Schulen aktiv genutzt und stark nachgefragt. Am 25.05.2009 wurde der Landkreis Osterode am Harz als „Ort der Vielfalt" durch das zuständige Bundesministerium in Berlin ausgezeichnet.

 

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